Zum Inhalt springen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
## § 1 Geltungsbereich und Vertragspartner (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen Zoepp Media UG (haftungsbeschränkt), Rhinstraße 137a, 10315 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 20438 (nachfolgend „Agentur", „wir" oder „uns") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Leistungen im Bereich Personalmarketing, Social Recruiting und Bewerbergewinnung. (2) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. (3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos mit der Leistungserbringung beginnen. (4) Das dem Auftraggeber vorgelegte Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteil des Vertrags. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung in Textform, sodann Angebot, sodann diese AGB. (5) Diese AGB gelten in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, abrufbar unter www.felixzoepp.de/agb. Sie gelten auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber in der bei dem jeweiligen Vertragsschluss gültigen Fassung. ## § 2 Vertragsgegenstand und Vertragsart (1) Wir erbringen Dienstleistungen im Bereich Personalmarketing und Bewerbergewinnung. Hierzu gehören insbesondere die Konzeption, Schaltung, Steuerung und Optimierung von Werbekampagnen auf den Plattformen von Meta (Facebook, Instagram) und Indeed, die Erstellung und der Betrieb einer Karriereseite nebst Bewerberstrecke, die Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen, die Schulung des Auftraggebers im Recruiting-Prozess sowie die laufende Beratung. (2) Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zu der von uns betriebenen Plattform „Zoepp Media Cloud", über die die Bewerberübersicht, die Prozessdokumentation und die für die Zusammenarbeit relevanten Unterlagen bereitgestellt werden. Sämtliche über die von uns geschalteten Kampagnen eingehenden Bewerbungen und Leads werden in der Zoepp Media Cloud erfasst. Die dortige Erfassung ist die für beide Parteien maßgebliche Datengrundlage für die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen, den Status jedes Bewerbers, die Prozessdokumentation nach § 8 und die Garantien nach § 11. (3) Der konkrete Leistungsumfang, die Laufzeit, die Vergütung sowie das einzusetzende Mindestwerbebudget ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. (4) Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Wir schulden das Tätigwerden, nicht die Herstellung eines Werkes. Vorbehaltlich ausdrücklich vereinbarter Garantien nach § 11 schulden wir keinen bestimmten Erfolg. (5) Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Vertrags Dritte und Subunternehmer einzusetzen. ## § 3 Vertragsschluss (1) Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Telefon, Videokonferenz), elektronisch (E-Mail, elektronische Signatur) oder schriftlich erfolgen. Als Annahme gilt auch die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zu einem Angebot per E-Mail. Im Angebot genannte Bindungsfristen sind zu beachten. (2) Der Auftraggeber erhält in jedem Fall eine Auftragsbestätigung in Textform, die den gesamten Vertragsinhalt wiedergibt. (3) Der Auftraggeber willigt ein, dass wir Telefonate und Videokonferenzen zu Dokumentations- und Beweiszwecken aufzeichnen, sofern er hierauf vor Beginn der Aufzeichnung gesondert hingewiesen wurde und nicht widerspricht. (4) § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BGB findet keine Anwendung. ## § 4 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug (1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung und vor Beginn der Leistungserbringung zur Zahlung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. (3) Rechnungen werden elektronisch als PDF-Anhang per E-Mail gestellt. Eine Rechnungsstellung auf dem Postweg erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung in Textform. (4) Der Auftraggeber kommt ohne gesonderte Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Im Verzugsfall ist der Rechnungsbetrag mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (5) Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, sämtliche Leistungen einschließlich der laufenden Kampagnen bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen sowie den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt. Für die Dauer der Aussetzung ruhen die Garantien nach § 11. (6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten ist. ## § 5 Werbebudget (1) Das Werbebudget (Media Spend) ist nicht Bestandteil unserer Vergütung. Die Höhe des vom Auftraggeber im Vertragszeitraum mindestens einzusetzenden Werbebudgets ergibt sich aus dem Angebot. (2) Das Werbebudget wird vom Auftraggeber unmittelbar an die jeweilige Plattform (Meta, Indeed) entrichtet. Der Auftraggeber hinterlegt hierzu in den betreffenden Werbekonten ein gültiges Zahlungsmittel und hält dieses während der gesamten Vertragslaufzeit gültig und ausreichend gedeckt. Eine Abrechnung oder Weiterberechnung des Werbebudgets über uns findet nicht statt. **(3) Das Werbebudget wird in keinem Fall erstattet. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Garantiefall nach § 11 eintritt, wenn das Dienstleistungshonorar zurückgezahlt wird, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird oder wenn wir die Kampagne honorarfrei weiterbetreuen.** (4) Unterschreitet das tatsächlich eingesetzte Werbebudget den im Angebot genannten Mindestbetrag, ruhen die Garantien nach § 11 gemäß § 11 Abs. 9. (5) Die Verteilung des Werbebudgets auf Kanäle, Kampagnen und Anzeigengruppen erfolgt durch uns nach billigem Ermessen. Eine bestimmte Verteilung oder ein bestimmter Tagesbetrag wird nicht geschuldet. (6) Preis-, Auktions- und Reichweitenveränderungen der Plattformen liegen außerhalb unseres Einflussbereichs und begründen keine Ansprüche des Auftraggebers. ## § 6 Laufzeit und Kündigung (1) Leistungsbeginn und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Ist dort keine Laufzeit geregelt, beträgt sie 30 Tage ab Liveschaltung der ersten Kampagne. (2) Der Vertrag verlängert sich jeweils die vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. (3) Das Recht des Auftraggebers zur ordentlichen oder freien Kündigung innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Die Parteien sind sich einig, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen keine Dienste höherer Art im Sinne des § 627 BGB darstellen. (4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). (6) Mit Beendigung des Vertrags — gleich aus welchem Grund — werden sämtliche Kampagnen abgeschaltet und die Karriereseite offline genommen. Die dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen nach Maßgabe des § 13. ## § 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Die Mitwirkung des Auftraggebers ist wesentlicher Bestandteil der Leistungserbringung. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet: a) das Onboarding vollständig, wahrheitsgemäß und innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss in der Zoepp Media Cloud auszufüllen und sich dort zu registrieren; b) zutreffende und vollständige Kontaktdaten eines namentlich benannten, telefonisch und per E-Mail erreichbaren Ansprechpartners zu hinterlegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen; c) uns die für die Kampagnen erforderlichen Zugänge zu Werbekonten, Unternehmensseiten und Plattformprofilen einzuräumen und während der Laufzeit aufrechtzuerhalten; d) Logo, Bildmaterial, CI-Vorgaben und Unternehmensinformationen in digitaler Form bereitzustellen; e) der Veröffentlichung des Verdienstmodells beziehungsweise der Vergütungsspanne in den Anzeigen zuzustimmen, auch soweit diese über das Einstiegsgehalt hinausgeht; f) uns die kreative Freiheit in der Gestaltung von Anzeigen, Texten, Creatives und Bewerberstrecke einzuräumen; ausgenommen hiervon sind die CI-Farben, die Hausschrift und das Logo des Auftraggebers; g) Kampagnen, Anzeigen und Karriereseite innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung in der Zoepp Media Cloud freizugeben; h) das Mindestwerbebudget nach § 5 bereitzustellen; i) am Onboarding teilzunehmen und den geschulten Recruiting-Prozess nach § 8 umzusetzen und zu dokumentieren; j) eingehende Bewerbungen nach Maßgabe des § 9 zu bearbeiten und Indeed-Bewerbungen nach § 9 Abs. 3 in die Zoepp Media Cloud zu übernehmen; k) ausschließlich die von uns bereitgestellte Karriereseite nach Maßgabe des § 10 zu nutzen. (2) Sämtliche für die Kampagnen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Liveschaltungstermin bereitzustellen. (3) Abnahme der Mitwirkung. Wir prüfen die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen nach Abschluss des Onboardings auf Vollständigkeit, Qualität und Nutzbarkeit für die Kampagne. Die Mitwirkungspflicht gilt erst als erfüllt, wenn wir die Abnahme in Textform oder in der Zoepp Media Cloud erteilt haben. Gelangen wir zu dem Ergebnis, dass die Angaben für eine Kampagne nicht nutzbar sind, sind wir berechtigt, die Liveschaltung zu verschieben, bis ein angemessenes Qualitätsniveau erreicht ist. Hinreichend nutzbar sind Angaben, die es einem unbeteiligten, objektiven Dritten erlauben, die zu besetzende Position und das Angebot des Auftraggebers vollumfänglich zu verstehen. (4) Verstreicht die Freigabefrist nach Absatz 1 lit. g ohne Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber Inhalte auf diesem Wege frei — auch durch Fristablauf —, haften wir für fehlerhafte Anzeigen oder sonstige Inhalte nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (5) Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor die Vergütung vollständig eingegangen ist und sämtliche Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erbracht und von uns nach Absatz 3 abgenommen sind. (6) Erbringt der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Hierdurch verursachte Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. (7) Gewährleistungspflichten und Garantien unsererseits entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt hat. ## § 8 Onboarding, geschulter Recruiting-Prozess und Dokumentationspflicht (1) Onboarding und Schulung. Vor Kampagnenstart führen wir mit dem Auftraggeber ein Onboarding durch. Darin werden der Recruiting-Prozess, die Anforderungskriterien an Kandidaten, die Gesprächsführung sowie die Nutzung der Zoepp Media Cloud geschult. Die Teilnahme des Auftraggebers sowie sämtlicher von ihm mit dem Bewerbermanagement betrauten Personen ist verpflichtend. Die im Onboarding gemeinsam festgelegten Anforderungskriterien werden in der Zoepp Media Cloud dokumentiert und sind Grundlage der Garantien nach § 11. (2) Umsetzungspflicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den im Onboarding geschulten Recruiting-Prozess sowie unsere Beratungsergebnisse und Handlungsempfehlungen vollständig umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere: a) die Durchführung der empfohlenen Anpassungen an der Karriereseite und der Bewerberstrecke; b) die Einhaltung des geschulten Ablaufs vom Bewerbungseingang über den telefonischen Erstkontakt, das Bewerbungsgespräch und den Probetag bis zur Vertragsunterzeichnung; c) die Verwendung der im Onboarding bereitgestellten Gesprächsleitfäden und Vorlagen; d) die laufende und wahrheitsgemäße Pflege der Bewerberübersicht in der Zoepp Media Cloud. **(3) Dokumentationspflicht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schritt des geschulten Prozesses für jeden einzelnen Bewerber in der Zoepp Media Cloud zu dokumentieren. Zu dokumentieren sind mindestens:** a) Datum und Uhrzeit jedes telefonischen Kontaktversuchs sowie dessen Ergebnis; b) Datum, Form und Ergebnis des Erstkontakts; c) Datum und Ergebnis des Bewerbungsgesprächs; d) Angebot und gegebenenfalls Durchführung eines Probe- oder Schnuppertags; e) Unterbreitung eines Vertragsangebots; f) Zusage oder Absage des Kandidaten sowie Absage durch den Auftraggeber, jeweils unter Angabe des Grundes; g) Datum der beiderseitigen Vertragsunterzeichnung. (4) Die Dokumentation hat unverzüglich zu erfolgen, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem jeweiligen Prozessschritt. Für den Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus diesem Paragraphen und aus § 9 ist die Dokumentation in der Zoepp Media Cloud maßgeblich. **(5) Prozessschritte, die nicht in der Zoepp Media Cloud dokumentiert sind, gelten im Verhältnis der Parteien als nicht erfolgt, sofern der Auftraggeber ihre Durchführung nicht auf andere Weise nachweist.** (6) Abweichungen vom geschulten Prozess bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform. (7) Wir sind berechtigt, die Umsetzung und die Dokumentation jederzeit zu überprüfen. Stellen wir Abweichungen fest, fordern wir den Auftraggeber in Textform zur Abstellung auf und bieten erforderlichenfalls eine Nachschulung an. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung nicht innerhalb von 5 Werktagen nach, ruhen die Garantien nach § 11 gemäß § 11 Abs. 9. ## § 9 Bearbeitung eingehender Bewerbungen **(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden eingehenden Bewerber innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Bewerbung mindestens zweimal telefonisch zu kontaktieren. Die beiden Kontaktversuche sind zeitlich versetzt und zu unterschiedlichen Tageszeiten zu unternehmen. Die 24-Stunden-Frist läuft an Werktagen (Montag bis Freitag); geht eine Bewerbung an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag ein, beginnt die Frist mit dem folgenden Werktag.** (2) Sämtliche Kontaktversuche sind nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 und 4 in der Zoepp Media Cloud zu dokumentieren. **(3) Übernahme von Indeed-Bewerbungen. Bewerbungen, die über eine von uns geschaltete Indeed-Stellenanzeige unmittelbar im Arbeitgeberkonto des Auftraggebers eingehen, sind vom Auftraggeber vollständig in die Zoepp Media Cloud zu übernehmen. Die Übernahme hat unverzüglich zu erfolgen, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der jeweiligen Bewerbung, und umfasst Vor- und Nachnamen sowie sämtliche verfügbaren Kontaktdaten des Bewerbers. Der Auftraggeber räumt uns hierzu auf Verlangen Lesezugriff auf das betreffende Indeed-Arbeitgeberkonto ein oder richtet eine automatisierte Übergabe an die von uns benannte Schnittstelle ein. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, ruhen die Garantien nach § 11 gemäß § 11 Abs. 9; wir sind in diesem Fall berechtigt, die Anzahl der über Indeed eingegangenen Bewerbungen anhand der Auswertungen des Indeed-Arbeitgeberkontos zu ermitteln und der Bewerbungsgarantie zugrunde zu legen.** (4) Der Erstkontakt hat telefonisch zu erfolgen. Eine Kontaktaufnahme ausschließlich per E-Mail, Messenger oder SMS genügt nicht. (5) Lebenslauf, Anschreiben, Zeugnisse und weitere Unterlagen dürfen frühestens ab dem Bewerbungsgespräch angefordert werden. (6) Der Auftraggeber bietet Kandidaten, die die vereinbarten Anforderungskriterien erfüllen, im Verlauf des Prozesses einen Probe- oder Schnuppertag an. (7) Der Auftraggeber pflegt den Status jedes Bewerbers laufend und wahrheitsgemäß in der Zoepp Media Cloud, insbesondere die Status „kontaktiert", „Gespräch geführt", „Probetag", „abgelehnt" und „eingestellt". (8) Bewerber, die den Auftraggeber außerhalb der von uns betriebenen Kanäle erreichen, die jedoch durch unsere Marketingmaßnahmen auf das Angebot des Auftraggebers aufmerksam geworden sind, sind unverzüglich in der Zoepp Media Cloud zu erfassen oder uns in Textform zu melden. (9) Prüfrecht. Wir sind berechtigt, die Einhaltung der Pflichten nach §§ 8 und 9 zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere die Einsichtnahme in die Zoepp Media Cloud, die Anforderung von Anrufnachweisen sowie die eigene Kontaktaufnahme mit den vermittelten Bewerbern. Dieses Prüfrecht besteht bis 3 Monate nach Vertragsende. Der Auftraggeber wirkt an der Prüfung mit und erteilt die erforderlichen Auskünfte innerhalb von 5 Werktagen. ## § 10 Karriereseite (1) Wir erstellen und betreiben für die Dauer des Vertrags eine Karriereseite nebst Bewerberstrecke im Namen des Auftraggebers und hosten diese. Die Karriereseite ist zwingender Bestandteil unserer Leistung und Grundlage der Kampagnensteuerung, der Conversion-Messung und der Bewerbererfassung. **(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ausschließlich die von uns bereitgestellte Karriereseite als Ziel- und Bewerbungsseite der von uns geschalteten Kampagnen zu nutzen. Die Verwendung einer eigenen Karriereseite, eines eigenen Bewerbungsformulars, eines Bewerbermanagementsystems Dritter oder einer sonstigen abweichenden Zielseite als Ziel unserer Kampagnen ist ausgeschlossen.** (3) Der Auftraggeber setzt die von uns empfohlenen Anpassungen an der Karriereseite gemäß dem Beratungsergebnis aus dem Onboarding um (§ 8 Abs. 2 lit. a). (4) Inhaltliche und technische Anpassungen der Karriereseite erfolgen ausschließlich durch uns. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Karriereseite, die Bewerberstrecke, eingebundene Tracking- oder Messtechnologien oder die Weiterleitungslogik eigenmächtig zu verändern, zu deaktivieren oder umzuleiten. (5) Der Auftraggeber gibt die Karriereseite innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung frei; § 7 Abs. 1 lit. g und Abs. 4 gelten entsprechend. Er stellt die erforderliche Domain beziehungsweise Subdomain sowie die notwendigen technischen Zugänge bereit. (6) Nutzt der Auftraggeber die Karriereseite nicht, verändert er sie eigenmächtig, leitet er Kampagnentraffic auf eine andere Zielseite um oder verweigert er die Freigabe, ruhen die Garantien nach § 11 gemäß § 11 Abs. 9. (7) Das Nutzungsrecht an der Karriereseite ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt und erlischt mit Vertragsende. Wir sind berechtigt, die Karriereseite mit Vertragsende abzuschalten. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. ## § 11 Garantien (1) Grundsatz. Die nachfolgenden Garantien gelten nur, soweit sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind. Sie stellen ein selbständiges Garantieversprechen dar und regeln die abschließende Rechtsfolge für das Nichterreichen der jeweils genannten Ziele. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, bestehen aus dem Nichterreichen eines Garantieziels nicht. (2) Garantiezeitraum und Geltungsbereich. Der Garantiezeitraum beträgt wie vereinbart im Angebot und beginnt mit der Liveschaltung der ersten Kampagne. Die Liveschaltung setzt voraus, dass die Vergütung vollständig eingegangen ist, der Auftraggeber sämtliche Mitwirkungshandlungen nach § 7 erbracht hat und diese von uns nach § 7 Abs. 3 abgenommen sind, das Onboarding nach § 8 Abs. 1 absolviert ist, die Karriereseite nach § 10 freigegeben und live ist und das Mindestwerbebudget nach § 5 in den Werbekonten hinterlegt ist. Die Garantien gelten für eine Stellenausschreibung an einem Standort. Die Stellengruppe und der Standort werden im Angebot festgelegt und sind während der Kampagnenlaufzeit nicht änderbar. Die Aufnahme weiterer Standorte oder Stellengruppen bedarf einer gesonderten Beauftragung und begründet jeweils eigene Garantien mit eigenem Garantiezeitraum. ### Begriffsbestimmungen (3) Bewerbung. Als Bewerbung im Sinne dieser Garantien zählt jeder im Garantiezeitraum eingegangene Bewerbungseingang, der a) über eine von uns geschaltete Indeed-Stellenanzeige eingeht oder b) über die von uns betriebene Meta-Kampagne beziehungsweise die Karriereseite nach § 10 eingeht, und der den Vor- und Nachnamen des Bewerbers sowie mindestens eine Kontaktmöglichkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) enthält. Bewerbungen über Indeed und Bewerbungen über Meta zählen gleichermaßen und gelten jeweils als qualifizierte Bewerbung; eine weitergehende Qualifizierung wird nicht geschuldet. Mehrfacheingänge derselben Person zählen einfach. Maßgeblich und allein beweisend für die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ist die Erfassung in der Zoepp Media Cloud; § 9 Abs. 3 letzter Halbsatz bleibt unberührt. (4) Einstellung. Eine Einstellung im Sinne dieser Garantien liegt vor, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem über unsere Kampagnen vermittelten Kandidaten ein Arbeitsvertrag, ein Handelsvertretervertrag oder ein sonstiger Vertriebspartnervertrag von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Maßgeblich ist das Datum der letzten Unterschrift, nicht der Tag des Arbeits- oder Tätigkeitsbeginns. Eine Einstellung zählt: a) unabhängig von Berufsbezeichnung, Standort, Vertragsart, Vergütungsmodell und Umfang der Tätigkeit; b) unabhängig davon, ob der Kandidat dem Auftraggeber bereits zuvor bekannt war oder sich früher bei ihm beworben hat; c) unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis später nicht angetreten, widerrufen, angefochten, innerhalb der Probezeit beendet oder aus sonstigen Gründen wieder aufgelöst wird; d) auch dann, wenn der Vertrag mit einem verbundenen Unternehmen, einer Niederlassung oder einem Vertriebspartner des Auftraggebers geschlossen wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Vertragsunterzeichnung unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, in der Zoepp Media Cloud als „eingestellt" zu kennzeichnen und uns auf Anforderung nachzuweisen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, gilt die Einstellung gleichwohl als erfolgt, sobald wir sie feststellen. ### Bewerbungsgarantie (5) Wir garantieren den Eingang der im Angebot festgelegten Mindestanzahl an Bewerbungen im Sinne des Absatzes 3 innerhalb des Garantiezeitraums. Wird dieses Ziel nicht erreicht, stellen wir dies innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Garantiezeitraums fest und teilen dem Auftraggeber das Ergebnis in Textform mit. Wir erstatten sodann das im Angebot ausgewiesene Dienstleistungshonorar in voller Höhe. Die Erstattung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang dieser Mitteilung beim Auftraggeber. Das Werbebudget wird nicht erstattet (§ 5 Abs. 3). Mit Zugang der Erstattung endet der Vertrag; sämtliche Kampagnen werden abgeschaltet, die Karriereseite wird offline genommen und die eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen. ### Einstellungsgarantie (6) Wir garantieren, dass innerhalb des Garantiezeitraums die im Angebot festgelegte Mindestanzahl an Einstellungen im Sinne des Absatzes 4 erreicht wird. Die Rechtsfolge des Nichterreichens ergibt sich aus dem Angebot und besteht entweder in: a) der honorarfreien Weiterbetreuung der Kampagne über das Ende des Garantiezeitraums hinaus, bis die im Angebot festgelegte Anzahl erreicht ist, längstens jedoch für den im Angebot festgelegten Nachbetreuungszeitraum, oder b) der Erstattung des im Angebot hierfür ausgewiesenen Betrages. Enthält das Angebot hierzu keine Regelung, gilt lit. a mit einem Nachbetreuungszeitraum von 60 Tagen. Im Fall des lit. a trägt der Auftraggeber das Werbebudget auch während der honorarfreien Weiterbetreuung in unveränderter Höhe fort (§ 5 Abs. 3); ein Anspruch auf Rückzahlung, Minderung oder Verrechnung besteht nicht. Wird die festgelegte Anzahl bis zum Ablauf des Nachbetreuungszeitraums nicht erreicht, sind sämtliche Ansprüche des Auftraggebers aus der Einstellungsgarantie mit Fristablauf abgegolten; ein Anspruch auf weitere honorarfreie Betreuung, auf Rückzahlung des Honorars oder auf Schadensersatz besteht nicht. Im Fall des lit. b gelten die Regelungen des Absatzes 5 zu Feststellung, Mitteilung, Auszahlungsfrist, Werbebudget und Vertragsende entsprechend. (7) Anrechnung. Als Einstellung im Sinne des Absatzes 6 gilt auch ein Kandidat, der die im Onboarding nach § 8 Abs. 1 festgelegten Anforderungskriterien erfüllt und den der Auftraggeber gleichwohl ablehnt, dessen Prozess er nicht weiterverfolgt, den er nicht fristgerecht nach § 9 Abs. 1 kontaktiert oder dem er kein Vertragsangebot unterbreitet, obwohl der Kandidat zur Vertragsunterzeichnung bereit war. Die Anrechnung greift insbesondere dann, wenn der Auftraggeber die Ablehnung auf subjektive Gründe stützt, etwa auf fehlende persönliche Sympathie, ein abweichendes Bauchgefühl oder eine vermeintlich fehlende Passung zum Team. Eine Ablehnung führt nur dann nicht zur Anrechnung, wenn der Auftraggeber in der Zoepp Media Cloud nachvollziehbar dokumentiert, welches der im Onboarding festgelegten Anforderungskriterien der Kandidat objektiv nicht erfüllt. ### Bedingungen, Ruhen und Geltendmachung (8) Bedingungen. Voraussetzung beider Garantien ist, dass der Auftraggeber a) das Mindestwerbebudget nach § 5 vollständig und durchgehend bereitstellt; b) sämtliche Mitwirkungshandlungen nach § 7 vollständig und fristgerecht erbringt; c) den im Onboarding geschulten Recruiting-Prozess nach § 8 umsetzt und vollständig in der Zoepp Media Cloud dokumentiert; d) die Bewerberbearbeitung nach § 9 einhält, insbesondere die zwei telefonischen Kontaktversuche innerhalb von 24 Stunden sowie die vollständige Übernahme der Indeed-Bewerbungen in die Zoepp Media Cloud; e) ausschließlich die von uns bereitgestellte Karriereseite nach § 10 nutzt; f) im Garantiezeitraum weder selbst noch durch Dritte bezahlte Werbekampagnen für dieselbe oder eine vergleichbare Stellengruppe an demselben Standort betreibt. (9) Ruhen und Entfallen. Verletzt der Auftraggeber eine Bedingung nach Absatz 8, ruhen die Garantien für die Dauer der Pflichtverletzung; der Garantiezeitraum verlängert sich um diesen Zeitraum. Die Garantien entfallen, soweit die Pflichtverletzung für das Nichterreichen des jeweiligen Garantieziels ursächlich war. (10) Prüfrecht. Wir sind berechtigt, die Einhaltung der Bedingungen nach Absatz 8 zu überprüfen. § 9 Abs. 9 gilt entsprechend. Verweigert der Auftraggeber die Mitwirkung an der Prüfung, entfallen die Garantien. (11) Ausschlussfrist. Garantieansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Ende des Garantiezeitraums beziehungsweise, im Fall des Absatzes 9, nach Ende des verlängerten Garantiezeitraums in Textform geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind Garantieansprüche ausgeschlossen. (12) Verhältnis der Garantien. Nimmt der Auftraggeber die Bewerbungsgarantie nach Absatz 5 in Anspruch, entfällt die Einstellungsgarantie nach Absatz 6. ## § 12 Bewerberpool (1) Im Rahmen der Kampagnen gehen auch Bewerbungen von Kandidaten ein, die die im Onboarding festgelegten Anforderungskriterien nicht erfüllen, ein abweichendes Qualifikationsprofil aufweisen oder vom Auftraggeber endgültig abgesagt werden. (2) Wir sind berechtigt, solche Kandidaten in einen internen Bewerberpool aufzunehmen und sie an andere Auftraggeber zu vermitteln, sofern sie dort in das jeweilige Anforderungsprofil passen und die Aufnahme datenschutzrechtlich zulässig ist, insbesondere eine wirksame Einwilligung des Kandidaten vorliegt. (3) Wir garantieren, dass dem Auftraggeber keine Kandidaten vorenthalten werden, die seine Anforderungskriterien erfüllen, und dass kein Bewerber zum Zweck der Aufnahme in den Bewerberpool kontaktiert wird, solange er sich aktiv im Bewerbungsprozess mit dem Auftraggeber befindet. ## § 13 Nutzungs- und Urheberrechte (1) Sämtliche von uns im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnisse — insbesondere Werbeanzeigen, Anzeigentexte, Creatives, Grafiken, Videos, Kampagnenstrukturen, Bewerberstrecken, Gesprächsleitfäden, Schulungsunterlagen und die Karriereseite — unterliegen unseren ausschließlichen Urheber- und Nutzungsrechten. (2) Der Auftraggeber erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zum Zweck der Durchführung dieses Vertrags. Das Nutzungsrecht an der Zoepp Media Cloud gilt 3 Monate über das Vertragsende hinaus, um dem Auftraggeber den Abschluss laufender Bewerbungsprozesse zu ermöglichen. (3) Mit Beendigung des Vertrags — gleich aus welchem Grund — erlöschen die Nutzungsrechte nach Absatz 1 automatisch. Eine Weiternutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder erneute Schaltung der von uns erstellten Anzeigen, Creatives, Leitfäden und Bewerberstrecken nach Vertragsende ist ohne unsere vorherige Zustimmung in Textform untersagt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche von uns erstellten Werbeanzeigen spätestens zum Vertragsende zu deaktivieren. (4) Eine Weitergabe der von uns bereitgestellten Inhalte, Leitfäden und Schulungsunterlagen an Dritte sowie die Weitergabe von Zugangsdaten zur Zoepp Media Cloud ist untersagt. (5) Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm übermittelten Inhalte, insbesondere Bild-, Video- und Textmaterial sowie Marken und Logos, frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Er stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Eine Prüfpflicht unsererseits besteht nicht. (6) Die presse-, wettbewerbs- und äußerungsrechtliche Verantwortung für die von uns erstellten Stellenanzeigen einschließlich Bild- und Textelementen tragen wir. Dies gilt nicht, soweit Inhalte vom Auftraggeber übermittelt oder von ihm inhaltlich verändert oder vorgegeben wurden. (7) Bewerberdaten, die über unsere Kampagnen erfasst werden, stehen dem Auftraggeber zur Verwendung im Rahmen seines eigenen Bewerbungsprozesses zur Verfügung. Der Export, die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung zu anderen Zwecken als der Besetzung der vertragsgegenständlichen Stellen ist unzulässig. ## § 14 Referenznennung (1) Der Auftraggeber räumt uns das Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erzielten Ergebnisse zu Referenz- und Werbezwecken zu nennen und darzustellen. Dies umfasst die Verwendung des Firmennamens und des Logos des Auftraggebers sowie des im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Bild-, Video- und Grafikmaterials in Print- und elektronischen Medien. (2) Die Nennung konkreter Zahlen und Ergebnisse erfolgt nur nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers in Textform. (3) Der Auftraggeber kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Bereits produzierte und in Umlauf gebrachte Werbemittel sind von dem Widerruf nicht erfasst, soweit deren Rückruf für uns unzumutbar ist. ## § 15 Datenschutz, Bewerberdaten und Plattformnutzung (1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. (2) Vor Beginn der Leistungserbringung schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der die Verarbeitung der Bewerberdaten konkretisiert. Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Liveschaltung der Kampagnen. (3) Der Auftraggeber ist für die datenschutzkonforme Verarbeitung der ihm übermittelten Bewerberdaten in seinem eigenen Verantwortungsbereich selbst verantwortlich, insbesondere für Löschfristen und die Beantwortung von Betroffenenanfragen nach Übermittlung. (4) Mit der Nutzung der Zoepp Media Cloud stimmt der Auftraggeber der Protokollierung der Nutzung zu. Die Protokollierung dient ausschließlich der Systemverfügbarkeit, der Fehlersuche und der Bearbeitung von Supportanfragen. Eine Analyse des Nutzerverhaltens findet nicht statt. (5) Der Auftraggeber verwahrt seine Zugangsdaten zur Zoepp Media Cloud sorgfältig und gibt sie nicht an Dritte weiter. Hat er die Nutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten, stellt er uns von hieraus entstehenden Schäden frei. (6) Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch uns über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste) zu Zwecken der Vertragsdurchführung ein. Ein Widerspruch ist in Textform an www.felixzoepp.de beziehungsweise die im Impressum genannte Adresse zu richten. (7) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von einem Jahr nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind allgemein zugängliche Informationen sowie Informationen, die bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren. ## § 16 Verhalten und Rücksichtnahme (1) Die Parteien verpflichten sich zu kaufmännisch angemessenem Verhalten. Wir behalten uns vor, rechtswidrige Äußerungen über unser Unternehmen und unsere Leistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen, zivilrechtlich zu verfolgen. (2) Beeinträchtigt der Auftraggeber durch unangemessenes Verhalten den Ablauf der Zusammenarbeit, fordern wir ihn einmalig in Textform zur Abstellung auf. Im Wiederholungsfall sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Unser Vergütungsanspruch bleibt in diesem Fall unberührt. ## § 17 Haftung (1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Auftraggeber für die betroffene Laufzeit gezahlten Nettovergütung. (3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bewerbungen, ausgebliebene Einstellungen oder mittelbare Schäden ist im Rahmen des Absatzes 2 ausgeschlossen. Die Garantien nach § 11 bleiben hiervon unberührt. (4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist hiermit nicht verbunden. ## § 18 Plattformrisiko und höhere Gewalt (1) Wir haben keinen Einfluss auf die Richtlinien, Prüfverfahren, Auktionsmechanismen, Reichweiten und Verfügbarkeiten der genutzten Plattformen (insbesondere Meta und Indeed). Ablehnungen von Anzeigen, Einschränkungen oder Sperrungen von Werbekonten sowie Änderungen der Plattformrichtlinien begründen keine Ansprüche des Auftraggebers gegen uns, sofern wir sie nicht zu vertreten haben. (2) Wird ein Werbekonto des Auftraggebers eingeschränkt oder gesperrt, ruhen die Garantien nach § 11 für die Dauer der Einschränkung; der Garantiezeitraum verlängert sich entsprechend. Beruht die Sperrung auf Umständen aus der Sphäre des Auftraggebers, entfallen die Garantien. (3) Bei höherer Gewalt — insbesondere Streik, behördlichen Anordnungen, großflächigen Ausfällen von Telekommunikations- oder Plattforminfrastruktur — sind wir für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt; die Laufzeit verlängert sich entsprechend. ## § 19 Abwerbeverbot Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter, freien Mitarbeiter oder Subunternehmer von uns abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. ## § 20 Schlussbestimmungen (1) Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags können in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, erfolgen. Wir dürfen hierfür die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse verwenden; Änderungen teilt der Auftraggeber unverzüglich mit. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. (5) Vertragssprache ist Deutsch. (6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei Regelungslücken. AGB-Version: 05.08.2026 · Zoepp Media UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Deutschland ## Anhang — Was ins Angebot und ins Onboarding gehört Die AGB verweisen an mehreren Stellen auf das Angebot und auf das Onboarding. Ohne diese Angaben laufen die Garantien ins Leere. ### Zwingend ins Angebot - Dienstleistungshonorar in Euro netto — dieser Betrag ist zugleich die Erstattungssumme der Bewerbungsgarantie - Mindestwerbebudget im Garantiezeitraum in Euro netto — ohne diese Zahl ist § 5 Abs. 4 wirkungslos - Laufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist - Bewerbungsgarantie: konkrete Mindestanzahl an Bewerbungen im Garantiezeitraum - Einstellungsgarantie: konkrete Mindestanzahl an Einstellungen sowie die gewählte Rechtsfolge — entweder Nachbetreuungszeitraum in Tagen (sonst gelten 60) oder Erstattungsbetrag in Euro netto - Stellengruppe und der eine Standort, für den die Garantien gelten (§ 11 Abs. 2 und Abs. 8 lit. f) ### Zwingend im Onboarding zu dokumentieren - Die Anforderungskriterien an Kandidaten — sie sind die Grundlage der Anrechnungsklausel in § 11 Abs. 7. Ohne schriftlich festgehaltene Kriterien lässt sich nicht belegen, dass ein abgelehnter Kandidat sie erfüllt hat. - Der geschulte Recruiting-Prozess mit allen Schritten, auf die § 8 Abs. 2 verweist - Die Gesprächsleitfäden und Vorlagen, die übergeben wurden - Die empfohlenen Anpassungen an der Karriereseite (Beratungsergebnis) - Teilnehmerliste des Onboardings — § 8 Abs. 1 verpflichtet alle mit Bewerbermanagement betrauten Personen zur Teilnahme